AGBs – Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Allgemeines, Geltungsbereich

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten ab dem 1. Januar 2020 für die Geschäftsbeziehungen zwischen Pigmentera und den Kundinnen/ Kunden.

§ 2 Angebote

Die Angebote von Pigmentera sind freibleibend und unverbindlich.

§ 3 Terminvergabe, Behandlungen

  1. Behandelt werden auf eigenen Wunsch und nach terminlicher Vereinbarung geschäftsfähige Personen ab 18 Jahren.
  2. Für eine erfolgreiche Terminvergabe sind Pigmentera wahrheitsgemäß Vor- und Nachname sowie die gesetzliche Meldeanschrift der Kundin/ des Kunden mitzuteilen.
  3. Vereinbarte Termine sind eine beiderseitige Willenserklärung und für beide Parteien bindend.
  4. Kann ein Termin seitens Pigmentera aufgrund von höherer Gewalt nicht eingehalten werden, wird die Kundin/ der Kunde umgehend hierüber in Kenntnis gesetzt, sofern die hinterlegten Kontaktdaten eine zeitnahe Kontaktaufnahme ermöglichen. Pigmentera ist in diesem Fall berechtigt, den Termin kurzfristig zu verschieben oder vom Vertrag zurückzutreten.

§ 4 Terminverzug durch den Kunden

  1. Terminabsagen sind, gleich aus welchen Gründen, mindestens 24 Stunden im Voraus schriftlich per WhatsApp, Instagram, Facebook, SMS, E-Mail oder telefonisch mitzuteilen. Im Fall einer nicht fristgerechten Terminabsage gilt Folgendes:

Für Terminabsagen, die weniger als 24 Stunden vor dem vereinbarten Behandlungstermin erfolgen, werden folgende Ausfallgebühren berechnet:

  • 100% des Behandlungspreises bei Wimpernbehandlungen
  • 50% des Behandlungspreises bei Permanent Make-Up
  1. Da die Behandlung erst mit Eintreffen der Kundin/ des Kunden bei Pigmentera beginnt, gilt dies ebenfalls für Termine, die aufgrund einer Verspätung seitens der Kundin/ des Kunden von mehr als 20 Minuten nicht mehr stattfinden können, weil die Behandlungsdauer aufgrund eines nachfolgenden Termins pünktlich beendet werden muss.
  2. Die Ausfallgebühr entfällt, wenn die Einhaltung des Termins aufgrund einer Erkrankung oder eines Unfalls der Kundin/ des Kunden nicht möglich ist und dies durch ein ärztliches Attest oder einen polizeilichen Bericht nachgewiesen werden kann.
  3. Für den Zeitpunkt bzw. die Rechtzeitigkeit der Terminabsage sind die Öffnungszeiten auf der Homepage maßgeblich.
  4. Ein Anspruch auf Ersatzleistung besteht seitens des Kunden nicht.

§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Es gilt die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses aktuelle Preisliste der Homepage (https://pigmentera.de/).
  2. Ein Vertragsabschluss kann sowohl mündlich als auch schriftlich erfolgen.
  3. Die Zahlungen für die von uns angebotenen Dienstleistungen sind sofort nach der Behandlung in Bar fällig.
  4. In begründeten Fällen können Termine nur nach entsprechender Vorauszahlung vergeben werden.

§ 6 Gewährleistung

  1. Permanent Make-Up Behandlungen: Pflegehinweise und Einverständniserklärung – Ein exzellentes Permanent Make-Up besteht in der Regel aus ein bis drei Behandlungen. Dies ist bei jeder Kundin unterschiedlich, da das Ergebnis abhängig ist von Farbwunsch, Alter, Stoffwechsel, Medikamenteneinnahme, Krankheiten, Hautbeschaffenheit und Nachpflege. Wenn weitere Behandlungen notwendig sind, ist das keine Nachbesserung mangelhafter Leistung, sondern hauttechnisch bedingt und bei jeder Kundin individuell.Ich bin immer bemüht, mit möglichst wenigen Behandlungen ein perfektes Ergebnis zu erreichen. Trotzdem kann es nach der Behandlung zu Fehlstellen und Farbunterschieden kommen, da jeder Hautstoffwechsel und die Wundheilung individuell ist. Dies ist völlig normal und wird in den ein bis zwei darauf folgenden Sitzungen ausgeglichen. In Einzelfällen sind mehr als insgesamt drei Behandlungen nötig, wie z.B. bei Korrekturen, bestimmten Krankheiten (Diabetes, Hashimoto, Krebs), Medikamenteneinnahme (Blutverdünner) oder bei Drogen/Alkoholkonsum. Diese Nacharbeit ist eine Einschätzung bzw. Empfehlung meinerseits und wird mit Materialkosten oder mehr, je nach Aufwand, berechnet.Der optimale Zeitraum zwischen den Behandlungen liegt bei ca. 5-8 Wochen und richtet sich nach dem zu behandeltem Bereich. Die Nachbehandlung sollte innerhalb von 4 Monaten erfolgen, da sonst die Farbpigmente schon zu stark verstoffwechselt sind und sich somit der Aufwand wieder erhöht. Dadurch können Preise nicht mehr garantiert werden.

    Ich empfehle ein auffrischen des Permanent Make-Ups nach ca. 1,5 Jahren, wobei es auch durchaus länger halten kann. Auffrischungen und Preise richten sich je nach Aufwand und Abstand zur letzten Behandlung und sind je nach Kundin individuell.

    Bei einem professionellen Permanent Make-Up sollte man immer die Möglichkeit haben Form und Farbe zu verändern, je nach Alter und derzeitigem Wunsch.

    Nach der Pigmentierung können leichte Schwellungen auftreten, besonders am Oberlid, diese klingen aber nach wenigen Stunden wieder ab. Sie dürfen gerne zur Unterstützung kühlen. Ein frisches Permanent Make-Up ist immer 50% dunkler und wirkt sehr unnatürlich, bitte lassen Sie sich dadurch nicht verunsichern. Dies ist ganz normal und unumgänglich für das gewünschte Ergebnis. Bei einem Lippen-Permanent Make-Up tritt oft ein Herpes auf, sofern der Virus bei Ihnen aktiv ist. Wenn Sie schon einen Herpes hatten, empfehle ich prophylaktisch vorzubehandeln. In diesem Fall werden Sie darüber noch genau aufgeklärt (Wenden Sie sich bitte an Ihren Hausarzt).

    Vermeiden Sie nach der Behandlung und während der gesamten Heilungsphase direktes Sonnenbaden, Solarium, Sauna und übermäßigen Sport. Außerdem darf an die behandelte Stelle kein Wasser gelangen, die Pigmentkruste löst sich sonst vor der selbstständigen Einheilung und das Farbergebnis wird sehr schlecht bis gar nicht sichtbar. Verwenden Sie bitte ausschließlich die von mir empfohlene Pflegecreme wie angewiesen und tragen sie keine andere Kosmetika oder Make-up Produkte auf. Sehr wichtig ist auch, dass sich der Schorf komplett von selbst löst und nicht durch kratzen, zupfen und wegziehen nachgeholfen wird, da sonst Farblöcher und Vernarbungen entstehen können. Man erkennt ein eigenmächtiges entfernen der Pigmentkruste sowie nicht einhalten der Pflegeanweisung. Eine Nachbesserung wird in diesem Fall nicht als Kulanz gesehen, jeglicher Mehraufwand ist deshalb von der Kundin selbst zu tragen.

  1. Wimperverlängerungen:
  • 12 Stunden nach dem Wimpernkleben darf das Auge nicht mit Wasser in Kontakt kommen. (Vapozon, Sauna, Dampfbad, heißer Kochtopf etc.)
  • Keine Öl-haltigen Produkte direkt am Auge verwenden 
(Cremes, Liquid-Eyeliner, öliger Augen-Make-up-Entferner)
  • Wimpern vorsichtig bürsten, nicht über die Klebestellen im Ansatz
  • Keine wasserfeste Mascara an den unteren Wimpern (generell keine Tusche auf den Kunstwimpern verwenden)
  • kein Augenreiben, kein Wimpernfärben, keine Wimpernzange
  • keine trockenen Wattepads oder fusselnde Gegenstände (bleiben hängen)
  • regelmäßiges reinigen der Wimpern nach Anweisung mit entsprechenden Produkten
  1. Lashlifting-Behandlungen: Da jeder Mensch über individuelle anatomische Voraussetzungen verfügt, können Eintritt, Intensität sowie Mindest- und Höchstdauer von Liftingeffekt und Färbung nicht garantiert werden.
  1. Pigment-Off Behandlungen: in sehr seltenen Fällen kann es während oder nach einer Behandlung zu einer Farbveränderung oder einer Farbabstoßreaktion kommen und aufgrund der menschlichen Individualität des Körpers kann keine 100% Garantie auf das Ergebnis gegeben werden. Die Farbannahme bzw. der Farbabstoß und dementsprechend das Ergebnis der Behandlung hängen von der individuellen Hautstruktur, dem Hautpigment sowie den Hautaufnahmeeigenschaften ab. Daher kann es in manchen Fällen notwendig sein die Behandlung mehrfach zu wiederholen bis das gewünschte Ergebnis erreicht wird. Die erste Nachbehandlung findet 6 Wochen nach der Erstbehandlung statt.
  1. Beschwerden und Reklamationen müssen innerhalb von 6 Wochen nach letztem Behandlungstermin gemeldet werden. Pigmentera verweist weiterhin auf die Pflegehinweise und Einverständniserklärung, die vor der ersten Behandlung von der Kundin/ dem Kunden sorgfältig gelesen und unterschrieben werden muss. Sollte eine Reklamation nicht zur Zufriedenheit des Kunden bereinigt werden, kann dies auch von einer Schiedsstelle oder vor Gericht entschieden werden.

§ 7 Änderungsvorbehalte

  1. Pigmentera behält sich zwischenzeitliche Änderungen in Art und Umfang der Behandlungen sowie der Preise vor.
  2. Bei Erscheinen neuer AGB bzw. einer neuen Preisliste auf der Homepage verlieren alle vorherigen ihre Gültigkeit.

§ 8 Persönliche Daten und Privatsphäre

Der Kunde versichert, alle persönlichen Daten und Informationen, die relevant für die professionelle Durchführung der geforderten Dienstleistung sind, wahrheitsgemäß an Pigmentera weiterzugeben. Die Daten werden ggf. in schriftlicher Form gespeichert. Pigmentera verpflichtet sich, diese Daten nur für den Zweck der zu erbringenden Dienstleistung unter Berücksichtigung der Datenschutzklauseln einzusetzen und sie nicht ohne schriftliche Einwilligung der Kundin/ des Kunden an Dritte weiterzugeben.

§ 9 Gerichtsstand München

Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen den Parteien ist der Geschäftssitz von Pigmentera.

Salvatorische Klausel

Sollten sich einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise als unwirksam oder undurchführbar erweisen oder infolge von Änderungen der Gesetzgebung nach Vertragsabschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleiben die übrigen Vertragsbestimmungen und die Wirksamkeit des Vertrages im Ganzen hiervon unberührt. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam, ein anderer Teil aber wirksam ist. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll von den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und die den übrigen vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwiderläuft.